Beratung und Buchung 0721-931400 Mo. bis Fr. 10:00 - 17:00 Uhr, Sa. & So. geschlossen

A. Wichtige vorvertragliche Informationen

Unsere Kontaktstelle während der Reise wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen:

IKARUS Reisen GmbH
Kaiserstraße 25
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/93140-0
Fax 0721/93140-40
E-Mail: info(a)ikarus-reisen.de

Unsere zentrale Notrufnummer ist Tel. 0171/ 798 99 38.

Sicherungsschein:
Der Sicherungsschein ist vom Kundengeldabsicherer HanseMerkur Reiseversicherungen AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49(0)40/53799360, Email: info@hansemerkur.de ausgestellt und wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt.

Mindestteilnehmerzahl:
Bei unseren Busreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.

Reiseveranstalterpflichten:
Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Anhang B.

Reiseerfordernisse:
Wir haben Sie als Veranstalter über die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Die entsprechenden Hinweise finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der EU benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Nicht-deutsche Staatsbürger erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat über die jeweils geltenden individuellen Einreisebestimmungen.

Rücktritt vor Reisebeginn:
Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 7 unserer Reisebedingungen).

Hinweis auf Reiseschutz:
Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (inkl. Reiseabbruch) bzw. eines Komplettreiseschutzes (zusätzlich Reisekranken-, Reisegepäckversicherung) hingewiesen.

Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrages auf einen anderen Reisenden:
Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des §651 e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Auf Ziff. 7 der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen.

B. Formblatt

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (zu Art. 25 EGBGB §2 Abs. 1)

IKARUS Reisen GmbH
Kaiserstraße 25
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/93140-0
Fax 0721/93140-40
E-Mail: info(a)ikarus-reisen.de

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrages.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten mit den Reiseunterlagen eine Notruftelefonnummer, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, welche die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn die Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ohne Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Reise, so wird die Rückbeförderung gewährleistet. IKARUS Reisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherungen AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49(0)40/53799360, Email: info(a)hansemerkur.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder ggf. die zuständige Behörde (Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 -103, 53113 Bonn, Tel. 0228 9941040) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf Grund der Insolvenz von IKARUS Reisen GmbH verweigert werden.