Unsere Kontaktstelle während der Reise wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen:
IKARUS Reisen GmbH
Kaiserstraße 25
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/93140-0
Fax 0721/93140-40
E-Mail: info(a)ikarus-reisen.de
Unsere zentrale Notrufnummer ist Tel. 0171/ 798 99 38.
Sicherungsschein:
Der Sicherungsschein ist vom Kundengeldabsicherer HanseMerkur Reiseversicherungen AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49(0)40/53799360, Email: info@hansemerkur.de ausgestellt und wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt.
Mindestteilnehmerzahl:
Bei unseren Busreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
Reiseveranstalterpflichten:
Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Anhang B.
Reiseerfordernisse:
Wir haben Sie als Veranstalter über die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Die entsprechenden Hinweise finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der EU benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Nicht-deutsche Staatsbürger erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat über die jeweils geltenden individuellen Einreisebestimmungen.
Rücktritt vor Reisebeginn:
Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 7 unserer Reisebedingungen).
Hinweis auf Reiseschutz:
Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (inkl. Reiseabbruch) bzw. eines Komplettreiseschutzes (zusätzlich Reisekranken-, Reisegepäckversicherung) hingewiesen.
Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrages auf einen anderen Reisenden:
Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des §651 e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Auf Ziff. 7 der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (zu Art. 25 EGBGB §2 Abs. 1)
IKARUS Reisen GmbH
Kaiserstraße 25
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/93140-0
Fax 0721/93140-40
E-Mail: info(a)ikarus-reisen.de
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302