Bei viele unserer Urlaubs-, Aufenthalts- und Kurreisen garantieren wir Ihnen die Reisedurchführung. Sie finden für diesen Fall einen entsprechenden Vermerk bei den Reiseleistungen der jeweiligen Reise.
Bitte beachten Sie jedoch, dass manche Busreisen, insbesondere Wochenend- und Kurzreisen, an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden sind. Unsere sorgfältige Terminplanung und eine hohe Nachfrage garantieren zwar eine relative niedrige Absagequote, allerdings möchten wir Sie hiermit über die, zwar unwahrscheinliche, jedoch bestehende Möglichkeit laut unseren AGB informieren:
Wir als Reiseveranstalter können in angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen zum Entscheidungstag nicht erreicht ist. Wir sind verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn, bei Kurzreisen (3-, 4- und 4½-Tages-Reisen) spätestens 5 Tage vor Reisebeginn, bei Wochenendreisen (2- und 2½-Tages-Reisen) spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn, und bei Tagesfahrten (1- Tagesreisen) spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung zukommen zu lassen.Sofern wir gezwungen sind eine Reise abzusagen, werden Sie umgehend über unsere Entscheidung informiert und erhalten zudem zum gleichen Reisetermin alternative Reisevorschläge. Sofern Sie diese nicht annehmen möchten, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Beträge.